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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Flachgründungsbemessung umfasst sämtliche Ingenieurleistungen zur standsicheren und gebrauchstauglichen Dimensionierung von Bauwerksgründungen im Raum Hamm. Sie bildet das zentrale Bindeglied zwischen Baugrunderkundung, Tragwerksplanung und Ausführung und stellt sicher, dass Lasten aus Hochbauten, Industrieanlagen oder Infrastrukturbauwerken zuverlässig in den Untergrund abgeleitet werden. In einer Stadt wie Hamm, die durch ihre Lage am Nordrand des Haarstrangs und in der Lippeaue geprägt ist, treffen sehr unterschiedliche Baugrundverhältnisse auf engem Raum aufeinander, was eine fundierte Gründungsplanung unverzichtbar macht.
Der Baugrund in Hamm ist durch die geologische Grenzlage zwischen den kreidezeitlichen Mergel- und Kalksteinen des Haarstrangs im Süden und den quartären Lockergesteinen der Lippeaue im Norden gekennzeichnet. In den Flussniederungen dominieren holozäne Auelehme und -sande über teils organischen Weichschichten, während in den höher gelegenen Stadtteilen Geschiebemergel der Saale-Kaltzeit sowie kreidezeitlicher Festgesteinszersatz anstehen. Diese Wechsellagerung führt zu stark variierenden Tragfähigkeiten und Setzungsempfindlichkeiten, die bei der Gründungsbemessung eine differenzierte Betrachtung erfordern. Insbesondere die Ausdehnung der setzungsempfindlichen Auesedimente entlang der Lippe und ihrer Nebenläufe stellt Planer regelmäßig vor die Herausforderung, zwischen wirtschaftlichen Flachgründungen und aufwändigeren Tiefgründungen abwägen zu müssen.
Für die Gründungsbemessung in Hamm sind die nationalen Normen des Eurocode 7 (DIN EN 1997) in Verbindung mit den zugehörigen nationalen Anhängen (DIN EN 1997-1/NA) sowie der DIN 1054 als ergänzende Norm maßgebend. Die Baugrunderkundung richtet sich nach DIN EN ISO 22475 und DIN 4020, während für die geotechnischen Nachweise die in der DIN 1054 festgelegten Teilsicherheitsbeiwerte und Nachweisverfahren für Grenzzustände der Tragfähigkeit (GEO-2) und Gebrauchstauglichkeit (SLS) anzuwenden sind. Ergänzend sind die Regelungen der Erdbebennorm DIN EN 1998-1/NA zu beachten, da Hamm der Erdbebenzone 1 zugeordnet ist. Die Einhaltung dieser Normen ist in bauaufsichtlich relevanten Verfahren durch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gefordert, wonach Standsicherheitsnachweise von einem qualifizierten Tragwerksplaner oder Geotechniker zu erstellen sind.
Die Bandbreite der Projekte, die eine qualifizierte Gründungsbemessung erfordern, reicht vom klassischen Einfamilienhausbau in den Wohngebieten Pelkum oder Bockum-Hövel bis zu großflächigen Gewerbebauten im Hafengebiet oder Logistikzentren entlang der A2. Besonders anspruchsvoll sind Pfahlgründungsbemessungen für Hochbauten auf den gering tragfähigen Aueböden der Lippeaue oder für Brückenbauwerke im Zuge der Verkehrsinfrastruktur. Die Plattengründungsbemessung kommt häufig bei Hallenbauten mit hohen Stützenlasten oder bei der Gründung von Maschinenfundamenten zum Einsatz, wo eine gleichmäßige Lastverteilung und die Begrenzung von Setzungsdifferenzen im Vordergrund stehen. Auch die Nachverdichtung des Baugrunds oder der Einsatz von Rüttelstopfsäulen zur Verbesserung der Tragfähigkeit sind typische Maßnahmen, die im Rahmen der Gründungsplanung zu bewerten sind.
Vor jeder Gründungsbemessung sind gemäß DIN 4020 und Eurocode 7 Baugrundaufschlüsse durchzuführen, deren Umfang sich nach Bauwerksklasse und Baugrundrisiko richtet. In Hamm sind wegen der Wechsellagerung von Auesedimenten und Festgestein meist Rammkernsondierungen, schwere Rammsondierungen und gegebenenfalls Bohrungen mit Probenentnahme erforderlich, um die Schichtgrenzen und die Tragfähigkeit des Untergrunds zuverlässig zu bestimmen.
Eine Pfahlgründung wird in Hamm erforderlich, wenn die oberflächennahen Auelehme und -sande keine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen oder die zu erwartenden Setzungen die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Dies ist typischerweise in der Lippeaue sowie in Bereichen mit organischen Weichschichten der Fall, wo Flachgründungen die zulässigen Sohlspannungen überschreiten würden.
Die DIN 1054 konkretisiert die Anforderungen des Eurocode 7 für Deutschland und legt die spezifischen Nachweisverfahren, Teilsicherheitsbeiwerte und Bemessungsansätze für Flach-, Pfahl- und Plattengründungen verbindlich fest. Sie definiert die Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und ist in Verbindung mit den nationalen Anhängen des Eurocode 7 die zentrale Bemessungsnorm für geotechnische Nachweise.
Setzungsdifferenzen werden durch den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit nach DIN EN 1997-1 begrenzt, wobei die zulässigen Verformungen von der Bauwerksart abhängen. In Hamm ist dies besonders relevant bei Gründungen auf den ungleichmäßig mächtigen Auesedimenten, wo durch eine steife Bauweise, lastverteilende Bodenplatten oder eine Tiefgründung die Verformungskompatibilität sichergestellt wird.